Arbeitssicherheit

Einsatz als Fachkraft Arbeitssicherheit (FASI)

 

„Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen“ (BGV A1).

 

Die Fachkraft Arbeitssicherheit  unterstützt den Unternehmer dabei und wird entsprechend Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) tätig.

 

Beratung des Unternehmers bei:

  • Beschaffung  von Arbeitsmitteln
  • Einführung von Arbeitsverfahren
  • Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Arbeitsverfahren prüfen
  • Begehung der Arbeitsstätten
  • Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln vorschlagen
  • Auf Benutzung der Körperschutzmittel achten
  • Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen
  • Unterweisungen
  • Stärkung des Gesundheitsschutzes
  • Vorbeugung von arbeitsbedingten Erkrankungen

 

Erstellen der Dokumentationen:

  • Gefährdungsanalysen

  • Betriebsanweisungen