Wir halten Sie auf dem Laufenden

Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten und Änderungen im Bereich SCC.

Voraussetzung zur Teilnahme an SCC Prüfungen

Vor der Durchführung der Prüfung müssen folgende Nachweise vorliegen:

  • Personalausweis  oder Reisepass

und

  • Berufsabschluß nach Berufsbildungsgesetz
  • Oder höherwertiger Abschluß wie: Meister, Techniker, Ingenieur

oder

  • Nachweisliche Teilnahme an einer Schulung mit 24 Unterrichtsstunden
    (Präsenzstunden), die von einer Sicherheitsfachkraft (Qualifikationsnachweis beilegen) abgehalten wurde. Die Bescheinigung muss den im normativen Dokument geforderten Anforderungen genügen.

Neuerungen für die SCC Prüfung

Die Anzahl der prüfungsrelevanten Themen steigt von bisher 9 auf 14.

Neu: Explosionsschutz, Gefährdungsanalysen, LMRA, Laser. Detailwissen zu

verschiedenen Gesetzen ArbZG, ASiG. AÜG, ArbMedVV.....

 

Die Anzahl der Prüfungsfragen steigt von bisher immer 25 sowohl für
Mitarbeiter als auch Führungskräfte auf:

 

Prüfung nach Dok. 18 für operative Mitarbeiter.

Umfang 40 Fragen. Davon mindestens 28 richtige Antworten.

Dauer der Prüfung 60 Minuten.

Auswahl aus einem Fragenkatalog mit etwa 460 Fragen (bisher etwa 320)

 

Prüfung nach Dok. 17 für operative Führungkräfte.

Umfang 70 Fragen. Davon mindestens 49 richtige Antworten.

Dauer der Prüfung 105 Minuten.

Auswahl aus einem Fragenkatalog mit etwa 845 Fragen (bisher etwa 370)

Neue SCC Checkliste 01/2011

Seit dem 1.1.2012 wird die neue SCC Checkliste 01/2011 angewendet. Damit sind einige Änderungen verbunden:

 

- Einführung eines neuen Scopes SCC-P

- Verpflichtung zur Durchführung Interner Audits

- Einführung von LMRA Karten

- Zugangsvoraussetzungen für die SCC Prüfungen

 

Weitere Änderungen erfahren Sie gerne bei einem Beratungsgespräch.